Pressemitteilung vom 17.06.2010, 16.10 Uhr
In der heutigen außerordentlichen Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. wurden die Treberhilfe Berlin gGmbH und die Treberhilfe Brandenburg gGmbH aus dem Werk ausgeschlossen.
Die Mitglieder sind dem Antrag des Diakonischen Rates zum Ausschluss gefolgt. Begründet wurde der Ausschluss damit, dass Mitglieder des Diakonischen Werkes durch den diakonischen Auftrag dem Gemeinwohl verpflichtet sind und erwirtschaftete Mittel zur Erfüllung dieses Auftrages einzusetzen sind.
Die Gesellschafterstrukturen der Treberhilfe bieten dafür nach den bisherigen Erfahrungen keine Gewähr. Außerdem hat das Ansehen der Diakonie in der Öffentlichkeit durch das Auftreten der Treberhilfe Schaden genommen.
Kontakt: Christiane Lehmacher-Dubberke, 0173 - 60 333 22
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Pressemitteilung vom 17.06.2010, 11.15 Uhr
Das Berliner Landgericht hat heute in einer mündlichen Verhandlung die einstweilige Verfügung zugunsten der Treberhilfe gGmbH vom 14. Juni 2010 gegenüber dem Diakonischen Werk Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz aufgehoben. Die Treberhilfe wollte mit der einstweiligen Verfügung verhindern, dass die Mitglieder des Diakonischen Werkes über den Ausschluss der Treberhilfe auf der heutigen Mitgliederversammlung abstimmen. Die Mitglieder können nun planmäßig über den Ausschluss abstimmen. Die Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes ist nicht öffentlich.
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Die Berichterstattung zum Fachtag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: Aus der „Maserati-Affäre“ lernen! und weitere Pressemitteilungen zu diesem Thema finden Sie hier.









