Gem. § 11 ARRO DWBO wählt die AK DWBO für die Dauer eines Jahres eine/einen Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Die Amtszeit dauert jeweils vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres.
Die/der Vorsitzende ist im jährlichen Wechsel aus der Gruppe der Dienstnehmervertreter/-innen bzw. Dienstgebervertreter/-innen zu wählen. Die/der Stellvertretende Vorsitzende ist aus der jeweils anderen Gruppe zu wählen.
Seit dem 16.10.2006 stellt die Dienstnehmerseite mit Herrn Detlev Seeger den Vorsitzenden der AK DWBB. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden für die Dienstgeberseite wurde Herr Martin Peltz gewählt.
Zur Aufgabe der/des Vorsitzenden gehört zum Beispiel, die Sitzungen der AK DWBB im Benehmen mit seiner/seinem Stellvertretenden Vorsitzenden einzuberufen, die Tagesordnung für die Sitzung mit der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden und der Leitung der Geschäftstelle abzustimmen, die Sitzungen der AK DWBO zu leiten und die Sitzungsniederschrift zu zeichen.
Die/der Stellvertretende Vorsitzende übernimmt im Vertretungsfall die Aufgabe der/des Vorsitzenden. Zudem ist sie/er gleichsam regulativer Gegenpart der/des Vorsitzenden im Sinne der Parität einerseits und zugleich Partner/in der/des Vorsitzenden im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Sitzung andererseits.










