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Informations- und Serviceangebot des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) mit Links zu den Mitgliedern und den Dienstleistungen der Einrichtungen des evangelischen Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege in allen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens.

DWBO

439 Mitglieder des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) unterhalten als Träger von Dienstleistungen in allen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens rund 1.270 stationäre, halboffene und offene Einrichtungen mit ca. 52.000 hauptamtlichen und zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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Mitgliederversammlung

Zusammensetzung:

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder mit je einer Stimme an. Mitglieder nehmen ihre Rechte durch die gesetzlichen Vertretreinnen/Vertreter oder durch von ihnen Bevollmächtigte in der Mitgliederversammlung wahr. Die/Der Bevollmächtigte muss einem Mitglied angehören.
Der Mitgliederversammlung gehören ferner zwei Personen mit jeweils einer Stimme an, die von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz berufen werden, sowie je eine Person, die von den übrigen beteiligten Kirchen gem. § 2 Abs.1 der Satzung entsandt werden.

An der Mitgliederversammlung nehmen mit beratender Stimme teil:die Mitglieder des Diakonischen Rates,

  1. der Vorstand,
  2. eine/ein Vertreterin/Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen i.S. des § 54 MVG i.d.F. Art.1 § 7 RechtsVO der EKiBB vom 11.11.94 in der jeweils geltenden Fassung,
  3. eine/ein Vertreterin/Vertreter des Dienstgeberverbandes Diakonie Berlin-Brandenburg

Soweit diese Personen ein Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten, verbleibt ihnen das Stimmrecht als Mitglied. 

 Aufgaben:

1.  Behandlung von Grundsatzfragen diakonischer Arbeit und Festlegung der Ziele der Arbeit der Diakonie
2.  Austausch und Auswertung von Erfahrungen auf allen Gebieten der diakonischen Arbeit
3.  Festlegung von Grundsätzen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts
4.  Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der/des Vorsitzenden des Diakonischen Rates und des Vorstandes
5.  Entgegennahme der Jahresrechnung und Entlastung des Diakonischen Rates 
6.  Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Beschluss des Diakonischen Rates  zur Ablehnung einer Mitgliedsaufnahme und über den Ausschluss eines Mitglieds gem. § 6 Abs. 1 der Satzung
7. Beschlussfassung zum Ausschluss auf Empfehlung des Diakonischen Rates hin, wenn es sich nicht um die formelle Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft durch den Diakonischen Rat handelt gem. § 6 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz der    Satzung
8.  Beschlussfassung zur Beitragsordnung und Festsetzung der Jahresbeiträge
9.  Wahl bzw. Nachwahl der Mitglieder des Diakonischen Rates gem. § 13 Abs. 1 Ziff.2 der Satzung
10.Wahl bzw. Nachwahl von zwei Vertreterinnen/Vertretern der Lebens- und Dienstgemeinschaften in den Diakonisachen Rat
11.Beschlussfassung zu Satzungsänderungen
12.
Beschlussfassung zur Auflösung

Aktuelles:

In der Mitgliederversammlung am 08.06.2005  wurde das Präsidium der Mitgliederversammlung neu gewählt:

Vorsitzender:                                Prof. Dr. Belling (LAFIM Potsdam)
Stellvertretende Vorsitzende: 1. Oberin Ellen Muxfeldt 
                                                      (Ev. Diakonieverein Berlin-Zehlendorf)

                                                    2. Johannes Johne (Stiftung Diakonie Görlitz)

Die letzte Mitgliederversammlung fand am 07.06.2006 im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstraße, statt.

Frau Dr. Lore Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin und Justizse­natorin a.D.hielt das Fachreferat zum Thema: „Kindesmisshandlung – Ursachen und Möglichkeiten der Prävention“. Der Vortrag kann beim Büro der Mitgliederversammlung abgefordert werden.

 

Die Satzung wurde geändert in:  § 3 Abs. 1, 2 und 4, § 7 und § 15 Ziffer 3 (Satzung DWBO)

 

Beschlossen wurde, dass die Arbeit der AK DWBO  in einer neuen Amtszeit fortgesetzt werden soll.

 

Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß § 12 Nr. 3 der Satzung DWBO die Übernahme der Richtlinie des DW EKD über die Anforderungen der privat­rechtlichen beruflichen Mitarbeit im Diakonischen Werk der EKD in der Fas­sung vom 19. Oktober 2005 mit einigen Konkretisierungen.

Gemäß § 12 der Satzung DWBO wird die Übernahme des "Corporate Governance Kodex für die Diakonie (DGK) beschlossen und den Mitgliedern des DWBO in Selbstverpflichtung die verbindliche Übernahme des DGK empfohlen.

 

Büro der Mitgliederversammlung: Arbeitsbereich Recht/Personal/Organisation
Gundel Kern
Erreichbarkeit: Tel.: 030/82097-155
                            Fax: 030/82097-165
                           Mail: Kern.G@dwbo.de

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Autor:
kern
Stand:
26.06.2007